Damit ein Projekt gefördert werden kann muss es folgende Bedingungen erfüllen:
- Projekte von gemeinnützigen Vereinen, Institutionen, Unternehmen, Initiativen oder Gruppen, die sich den Satzungszielen der Bürgerstiftung Neuss zuordnen lassen.
- Ein Projekt wird zeitlich begrenzt gefördert.
- Die Angabe vonweiteren Kooperationspartnern ist erforderlich.
- Eine Eigenbeteiligung der Antragsteller wird vorausgesetzt.
- Die Bürgerstiftung unterstützt keine Projekte, die von Stadt, Landkreis oder Land eigentlich als gesetzliche Aufgaben finanziert werden müssten.
- Das Projekt muss innerhalb von 12 Monaten nach Förderzusage in Angriff genommen werden.
- Nach Abschluss des Projektes ist eine Dokumentation und ein Verwendungsnachweis vorzulegen.
Wir freuen uns auf Ihren Antrag!
Ihre Bürgerstiftung Neuss